Issue November 2008
DE
Eine Kundschaftsentschädigung beim Alleinvertriebsvertrag?
Practice area: Competition, Antitrust and Distribution Law
Ein neuer Bundesgerichtsentscheid schützt einen solchen Anspruch.DE
Lohn oder Dividende: Wie der Wind sich dreht
Practice area: Tax Law
Die neue privilegierte Besteuerung von Dividenden kann den geschäftsführenden Aktionär verführen, sich einen möglichst tiefen Lohn zu zahlen. Das bringt jedoch die AHV ins Spiel. Ein neuer Bundesgerichtsentscheid äussert sich zu dieser Problematik.DE
Anreize zu mehr Steuerehrlichkeit
Practice area: Tax Law
Mit neuen Massnahmen im Bereich der Nachbesteuerung in Erbfällen und der straflosen Selbstanzeige sollen hinterzogene Gelder leichter der Legalität zugeführt werden. Dies ist zu begrüssen. Hinsichtlich der Ausführung sind jedoch noch viele ungelöste Fragen offen.DE
Verantwortlichkeit des Verwaltungsrates – Haftung für unverhältnismässige Abgangsentschädigungen und offene Steuerforderungen im Konkurs der Gesellschaft
Practice area: General Corporate Law and Notarial Services
Das Bundesgericht qualifiziert eine Abgangsentschädigung von 6 Monatslöhnen an Aktionäre, die in einem Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft stehen, als nicht exzessiv.Harald Maag
DE
Geänderte Verfahrensabläufe bei Swissmedic
Practice area: Trademarks, Design and Advertising
Die neuen Prozessabläufe orientieren sich weitgehend am zentralen Zulassungsverfahren der Europäischen Arzneimittelagentur EMEA und sollen die Verfahrenserledigung effizienter machen.DE
Wo Schweiz drauf steht muss künftig auch Schweiz drin sein
Practice area: Trademarks, Design and Advertising
Die Swissness-Vorlage will den Schutz der Bezeichnung "Schweiz" und des Schweizerkreuzes im In- und Ausland verstärken.DE
Rundschreiben der EBK: Aufsichtsregeln zum Marktverhalten im Effektenhandel
Practice area: Capital Markets, Banking and Finance
Das Rundschreiben der Eidgenössischen Bankenkommission legt Aufsichtsregeln zum Marktverhalten der regulierten Marktteilnehmer beim Ausführen von Effektengeschäften fest.