Europa-Domain .eu
Voraussichtlich Ende dieses Jahres (der Zeitplan steht noch nicht definitiv fest) beginnt die Sunrise Period für die Registrierung von .eu Domain Namen. Diese Sunrise Period ist eine Vorregistrierungphase, d.h. während dieser Periode können zunächst Gemeinwesen und öffentliche Einrichtungen sowie Inhaber von registrierten Markenrechten (Phase 1), danach Inhaber und Lizenznehmer von Firmen-, Namen- und anderen Kennzeichenrechten (Phase 2) ihre Ansprüche auf die entsprechende Domain geltend machen. Erst nach Abschluss der Sunrise Period können alle übrigen Personen .eu Domains registrieren.
Eine eu. Domain kann eine wertvolle Ergänzung eines Domain-Portfeuilles darstellen, vor allem wenn die .com Domain nicht verfügbar ist, und sichert die Domain vor Verwendung durch Konkurrenten etc. Sie dient auch der Abrundung eines Kennzeichenportfolios (Schutz vor Verwässerung).
Da die Registrierung von .eu Domains nach dem Prinzip „first come, first served“ erfolgt, ist es wichtig, seine Rechte möglichst frühzeitig nach Beginn der Sunrise Period anzumelden. Auch innerhalb der Sunrise Period gilt dasselbe Prinzip, d.h. die Vergabestelle vergibt Plätze in einer Warteschlange (Queue), gehen während der Sunrise Period mehrere Anmeldungen ein. Nur wenn der Anmelder auf Platz 1 nicht fristgerecht seine Berechtigung nachweist, kommt derjenige auf Platz 2 zum Zuge.
Zur Anmeldung eines .eu Domains sind nur Personen berechtigt, die Wohnsitz, Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in der EU haben. Die Staatsangehörigkeit natürlicher Personen ist nicht relevant. Um gegebenenfalls die notwendige Ausgangslage zu schaffen, können Lizenz- und Domain-Nutzungsverträge verwendet werden.
Zur Teilnahme an der Sunrise Period berechtigen für die Phase 1 nebst den Namensrechten von öffentlichen Einrichtungen (Gemeinden, Behörden, Schulen) Rechte an eingetragenen Marken in einem der 25 EU-Mitgliedstaaten oder einer EU-Marke (CTM). In der Phase 2 berechtigen nicht registrierte Marken, Firmen- und Namensrechte sowie Domain Namen und weitere Kennzeichenrechte zur Teilnahme. Der Nachweis der entsprechenden Berechtigung muss nach der Anmeldung innerhalb der Sunrise Period gegenüber dem offiziellen Validation Agent in Form von Markenurkunden, HR-Auszügen, Lizenzerklärungen etc. erbracht werden.
Bereits jetzt versuchen zahlreiche Anbieter, „Registrierungen“ oder „Vorregistrierungen“ zu verkaufen. Diese Angebote haben keine rechtliche Wirkungen und verschaffen keinen Anspruch auf eine .eu Domain. Um die Zeitlimite nicht zu verpassen, empfehlen wir Ihnen, wenn Sie interessiert sind, uns bereits heute zu kontaktieren und die notwendigen Erklärungen und Unterlagen bereitzustellen
