Eine Karriere als Anwältin und Anwalt
meyerlustenberger erweitert ihr Team laufend mit talentierten und ambitionierten Anwältinnen und Anwälten. Wir legen grossen Wert auf Ihre Sozialkompetenz, Ihre fachlichen Qualitäten und Ihre Leistungsbereitschaft, mit der Sie für unsere Klienten einen Mehrwert schaffen wollen.
Sowohl das Recht als auch die Anforderungen an unseren Berufsstand verändern sich laufend. Wer den Ansprüchen einer fordernden Klientschaft gerecht werden will, muss sich permanent weiterbilden. Bei meyerlustenberger geniesst Weiterbildung oberste Priorität. Dies zeigt sich anhand vieler Facetten:
- Unsere Teams treffen sich regelmässig zu Fachgruppenmeetings – oft auch unter Beizug externer Spezialisten
- Unsere Mitarbeiter verfügen über ein zeitliches und finanzielles Budget, das ihnen ermöglicht, externe Weiterbildungsveranstaltungen zu besuchen
- Wir unterstützen Sie bei Ihrem Wunsch, Arbeitserfahrung in einer anderssprachigen Kanzlei zu sammeln, an einer ausländischen Universität ein Nachdiplom-Studium (z.B. LL.M.) zu absolvieren oder Ihre Fachkenntnisse im Rahmen einer Dissertation zu vertiefen
- Die Türen unserer Partner sind offen, wenn Sie bei der Lösung Ihrer Aufgaben Unterstützung brauchen
Das Entlöhnungsmodell von meyerlustenberger sieht in den ersten zwei Jahren Ihrer Karriere keine Leistungskomponente vor. Dies ermöglicht es Ihnen, Ergebnisse auf qualitativ höchstem Niveau ohne Leistungsdruck zu erarbeiten. Später profitieren Sie von einem ausgewogenen Verhältnis zwischen fixem Gehalt und variabler Leistungskomponente. In diese fliessen auch nicht verrechenbare Aspekte mit ein, wie beispielsweise die von uns geförderte Publikationstätigkeit.
Ihre Tätigkeit bei meyerlustenberger beginnt mit einem durchstrukturierten Einführungsprogramm, durch welches Sie schnell mit Ihrem neuen Arbeitsumfeld vertraut werden. Auch was Ihre Karriere anbetrifft, sind wir transparent. Sie werden regelmässig qualifiziert und gefördert. Ab Ende des dritten Jahres geben wir Ihnen klare Signale im Hinblick auf Ihre Partnereignung.


